Falls Sie schon im Besitze eines Nothelferausweises sind, der noch nicht älter als 6 Jahre ist oder Sie schon einen Führerausweis (ausgenommen Kategorie F und G) besitzen oder Sie im Arzt- oder
Pflegeberuf tätig sind, entfällt für Sie die Pflicht einen solchen Kurs zu besuchen.
Falls obiges nicht auf Sie zutrifft, melden Sie sich bei einem Kursanbieter für einen Kurs an. Je nach Anbieter können Sie Kurse am Abend unter der Woche oder auch tagsüber an Wochenenden
besuchen.
Anbieter: Ich empfehle den Kursanbieter SBS Training & Rettung GmbH
(www.rettungsschulen.ch). Anmeldung unter 079/393 81 11
oder anita.schneider@rettungsschulen.ch
Den Nothelferausweis brauchen Sie spätestens, wenn Sie sich für die Theorieprüfung anmelden wollen. Damit Sie aber den Termin für die Theorieprüfung direkt im Internet buchen können, ist es
unbedingt notwendig, dass sie den Nothelferausweis zusammen mit dem Lernfahrausweis-Gesuch einreichen.
Der Besuch des Verkehrskunde-Unterrichts (8 Stunden) ist obligatorisch.
Den Verkehrskundekurs können Sie erst besuchen, wenn Sie im Besitze des Lernfahrausweises sind, also nach bestandener Theorieprüfung.
Am besten ist es nach Erhalt des Lerfahrausweises mit dem praktischen Fahren zu beginnen. Den Verkehrskundekurs besuchen Sie mit Vorteil, wenn Sie schon einige Fahrstunden besucht haben. So kann
das dort Erlernte einen besseren Einfluss auf Ihr Fahren nehmen, als wenn Sie noch überhaupt nicht gefahren sind.
Sie dürfen private Lernfahrten durchführen, wenn Sie von einer Person begleitet werden, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist.
Achtung: Nehmen Sie es mit diesen Vorschriften sehr genau - die Behörden tun es auch und die Strafen sind hart!
Das blaue „L“ muss gut sichtbar am Heck des Wagens angebracht werden.
Klären Sie unbedingt vorher ab, ob Sie genügend versichert sind. Kontaktieren Sie die Gesellschaften der Fahrzeugversicherung und Ihrer Haftpflichtversicherung, um ganz sicher zu gehen.
Das Lernfahrzeug muss gewissen Vorschriften entsprechen. Die Handbremse muss für die Begleitperson leicht erreichbar sein (d. h. sie muss in der Mitte des Fahrzeuges angebracht sein und nicht
links vom Fahrer oder neben dem Lenkrad wie bei gewissen Modellen). Ausserdem muss sie auch während der Fahrt bremsen und auch dosierbar sein, was bei elektronischen Handbremsen oft nicht der
Fall ist. Genauere Auskunft gibt der hier gelinkte Beitrag der Sendung Kassensturz vom 11.5.21:
Verkehrsreiche Strassen dürfen laut Strassenverkehrsgesetz erst bei genügender Ausbildung befahren werden, Autobahnen und Autostrassen erst bei Prüfungsreife.
Lernfahren dürfen prinzipiell nicht im Ausland durchgeführt werden. Über allfällige Ausnahmen geben die betreffenden Konsulate Auskunft.
Die Voraussetzungen sind im hier gelinkten Beitrag von Radio SRF vom 24.3.21 noch einmal zusammengefasst:
https://www.srf.ch/play/radio/ratgeber/audio/unterwegs-mit-dem-l-tipps-fuer-begleiter-von-lernfahrenden?id=f7e23953-b43b-4d7a-b1cf-1b5820803fbf
Eine simulierte Fahrprüfung, die kurz vor der eigentlichen Prüfung stattfindet und mit der man überprüfen kann, ob man schon reif für die praktische Fahrprüfung ist. Dies ist ein Angebot das
natürlich freiwillig ist und nicht mehr kostet als die normalen Fahrlektionen auch. Dieser Test kann eventuell auch von einem anderen Fahrlehrer abgenommen werden, den man nicht kennt, was einem
einen noch realistischeren Eindruck von den wirklichen Prüfungsverhältnissen gibt.
Danach ist es um einiges einfacher, die eigenen Fähigkeiten einzuschätzen. Es ist kein Zufall, dass Schüler, die eine solche Lektion erlebt haben, meist bei der praktischen Prüfung erfolgreicher
abschneiden als Andere.